Mögliche Kostenübernahme von 10 Stunden durch die Krankenkasse

In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen in Deutschland keine Kosten für psychotherapeutische Behandlungen bei Heilpraktikern für Psychotherapie, da diese nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind.

Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Kostenübernahme möglich ist. Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V kann eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten erstatten, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen konnte oder eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat und dem Versicherten dadurch Kosten entstanden sind.

Um eine solche Ausnahme geltend zu machen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Nachweis des Behandlungsbedarfs: Ein Facharzt für Psychiatrie oder der Hausarzt muss eine Diagnose nach ICD-10 stellen und den psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bestätigen.

  2. Nachweis unzumutbarer Wartezeiten: Es muss belegt werden, dass in einem angemessenen Zeitraum (z. B. drei Monate) kein Therapieplatz bei einem approbierten Psychotherapeuten verfügbar ist. Dies kann durch eine Liste von mindestens drei kontaktierten Therapeuten mit Angaben zu Name, Anschrift und Datum der Terminanfrage erfolgen.

  3. Antrag vor Therapiebeginn: Ein formloser Antrag auf Kostenübernahme muss vor Beginn der Therapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Eine rückwirkende Erstattung ist in der Regel nicht möglich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Entscheidung über die Kostenübernahme im Ermessen der Krankenkasse liegt und individuell geprüft wird. Ein genereller Anspruch auf Erstattung besteht.

Sollte die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen, besteht die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Zusätzlich kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, in Betracht gezogen werden. Solche Versicherungen übernehmen je nach Tarif einen Teil der Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern.

Es empfiehlt sich, vor Beginn einer Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufzunehmen, um die individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu klären.